UK Limited oder LLP gründen
Wir tragen deine Private Limited Company (Ltd) oder Limited Liability Partnership (LLP) bei Companies House ein, stellen die Adresse des Registered Office, melden sie bei HMRC an und helfen dir, ein Bankkonto zu eröffnen. Weder die Directors noch die Gesellschafter müssen in Großbritannien leben.
- In 1–2 Werktagen bei Companies House eingetragen
- Ohne Reise und ohne Notar
- Keine britische Quellensteuer auf Dividenden
Preis auf Anfrage
Ein 60-minütiges Gespräch für 549 € zzgl. Steuern. Es ist nur ein Gespräch, ohne weitere Verpflichtung. Wenn du weitermachst, werden die 549 € voll angerechnet.
Das ist enthalten
- Deine Ltd oder LLP, eingetragen bei Companies House
- Das Certificate of Incorporation, die Gründungsurkunde
- Eine Adresse in Großbritannien als Registered Office
- Anmeldung bei HMRC: Körperschaftsteuer für eine Ltd, Self Assessment für eine LLP
- Hilfe bei der Kontoeröffnung
Jedes Jahr
- Das Confirmation Statement, eingereicht bei Companies House
- Der Jahresabschluss, eingereicht bei Companies House
- Die Körperschaftsteuererklärung (bei einer Ltd)
- Die Partnership Return (bei einer LLP)
- Die Buchhaltung, das ganze Jahr über
So läuft es ab
- Schritt 1
Deine Angaben schicken
Den gewünschten Namen, Angaben zu den Directors und Gesellschaftern (bei einer LLP zu den Mitgliedern), von jedem eine Passkopie und einen Adressnachweis sowie eine kurze Beschreibung des Geschäfts.
- Schritt 2
Deine Identität bei Companies House verifizieren
Jeder Director, bei einer LLP jedes Mitglied, verifiziert seine Identität und bekommt von Companies House einen persönlichen Code, den wir im Antrag angeben. Alle anderen Personen mit maßgeblicher Kontrolle können das bis zu 14 Tage nach der Eintragung nachholen.
- Schritt 3
Wir tragen die Gesellschaft ein
Wir reichen den Antrag bei Companies House ein, mit der Adresse, die wir als Registered Office stellen. Die Ltd oder LLP ist innerhalb von 1–2 Werktagen nach Eingang der Unterlagen bei uns eingetragen.
- Schritt 4
Wir melden sie bei HMRC an
Bei einer Ltd für die Körperschaftsteuer, bei einer LLP für das Self Assessment.
- Schritt 5
Wir helfen bei der Kontoeröffnung
Wir helfen dir, das Geschäftskonto der Gesellschaft zu beantragen. Die Entscheidung trifft die Bank.
Das brauchen wir von dir
- Der gewünschte Name für die Ltd oder LLP
- Angaben zu den Directors und Gesellschaftern, bei einer LLP zu den Mitgliedern
- Eine Passkopie und ein Adressnachweis für jeden Director und Gesellschafter oder jedes LLP-Mitglied
- Identitätsprüfung bei Companies House für jeden Director oder jedes Mitglied und jede Person mit maßgeblicher Kontrolle
- Eine kurze Beschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit
Zeitrahmen
- Identitätsprüfung
- Vor der Einreichung
- Eintragung bei Companies House
- 1–2 Werktage
- Erster Jahresabschluss fällig
- 21 Monate nach Eintragung
Gut zu wissen
- Von wo aus du die Gesellschaft führst. Die Gesellschaft ist in Großbritannien steuerlich ansässig, weil sie dort gegründet ist. Führst du sie von deinem Wohnsitzland aus, kann auch dieses Land sie als ansässig behandeln und ihren Gewinn besteuern. Das solltest du als Erstes prüfen.
- VAT kann ab dem ersten Verkauf anfallen. Die VAT-Grenze von 90.000 £ gilt für in Großbritannien niedergelassene Unternehmen. Ein Registered Office allein zählt für HMRC nicht als Niederlassung. Eine aus dem Ausland geführte Gesellschaft muss sich deshalb womöglich ab ihrem ersten steuerpflichtigen Verkauf in Großbritannien registrieren.
- Eine LLP braucht 2 Mitglieder. Ein Mitglied kann eine natürliche Person oder eine Gesellschaft sein. Als alleiniger Gründer kannst du also selbst 1 Mitglied sein und den anderen Platz über eine eigene Gesellschaft besetzen.
- Die Bank entscheidet. Wir helfen beim Antrag, aber ob das Konto eröffnet wird, entscheidet die Bank. Eine Zusage ist nicht garantiert.